Allgemeine Geschäftsbedingungen der MSWW PR-Agentur Redaktionsteam Wilfried Wadsack e.K. für die Zusammenarbeit mit Unternehmen
Stand Januar 2011
- Gegenstand und Geltungsbereich
- Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke der MSWW PR-Agentur Redaktionsteam Wilfried Wadsack e.K. (im Folgenden als MSWW bezeichnet) auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von MSWW entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen.
- Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von MSWW schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
- Vertragsgrundlage ist die von MSWW und dem Kunden unterschriebene Kostenvereinbarung. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich.
- Gegenstand der Vereinbarung ist die darin beschriebene Leistung. MSWW verpflichtet sich, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.
- Präsentationen
- Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch MSWW sowie deren Vorstellung erfolgt gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss
- Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung oder Beratungstätigkeit, jedoch nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
- Leistungen
- Die von MSWW zu erbringenden Leistungen werden im Einzelnen in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Auftraggeber und MSWW festgeschrieben oder ergeben sich aus der Erteilung eines Auftrages.
- Treuebindung an den Auftraggeber, Datenschutz
- Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet MSWW zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch MSWW unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
- MSWW ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sowohl während der Dauer des Vertrages als auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung der zu treffenden organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, durchzuführen. Die Vertragspartner verpflichten alle von ihnen zur Durchführung der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschrift.
- Verbindlichkeit von Kontaktberichten und Freigaben
- MSWW verpflichtet sich, über Besprechungen mit dem Auftraggeber jeweils innerhalb von fünf Werktagen ein Protokoll zu erstellen und unverzüglich dem Auftraggeber vorzulegen. Der Inhalt dieses Protokolls ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach Eingang schriftlich widerspricht. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang des Widerspruchs bei MSWW.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm MSWW benannten Ansprechpartner insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen MSWW vom Auftraggeber rechtzeitig vor jeder Maßnahme schriftlich mitgeteilt werden.
- Presse- und Medienservice
- MSWW übermittelt die von ihr im Rahmen des Vertrages/Auftrages erstellten Pressetexte via E-Mail, Post, Fax, Internet oder sonstigen Möglichkeiten wie Nachrichtenportale und Pressedienste.
- Alle Pressemeldungen und Bilder des Auftragsgebers stellt MSWW gleichzeitig zur Aussendung respektive zu Messe-/Veranstaltungsbeginn zum kostenlosen Download auf der eigenen Website bereit. Dies gilt für die Dauer der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, jedoch nicht darüber hinaus.
- Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und MSWW von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für mögliche Schäden respektive Nachteile, die sich ais der Verbreitung von Presseinformationen ergeben könnten, haftet MSWW nicht. MSWW hat keinen Einfluss darauf, dass der Empfänger die Texte seinerseits prüft, bearbeitet und/oder veröffentlicht. Daher übernimmt MSWW keine Gewähr für Veröffentlichungen durch die informierten Medien.
- Grundsätzlich ist MSWW um schnellstmögliches Erstellen und Verbreiten der Texte bemüht. So werden die vom Auftraggeber erhaltenen Briefings im Rahmen der im Protokoll festgeschriebenen Termine verarbeitet und versandt. MSWW übernimmt keinerlei Haftung für Zeitverzögerungen durch verspätete Briefings und/oder Freigaben oder Zeitverzögerungen, die durch technisch- oder serverbedingte Ausfälle hervorgerufen werden. Ist die Mitteilung versandt, besteht kein Rückforderungsanspruch mehr. Auch für die Bearbeitung der Texte durch den Empfänger (Medien) übernimmt MSWW keine Haftung. MSWW behält sich vor, werbelastige Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen respektive nach Rücksprache mit dem Auftraggeber inhaltlich und formell anzupassen.
- Die Medienadressen werden zum Versand durch MSWW genutzt. MSWW ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die vollständigen Adressen zu dessen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt sowohl für die Dauer der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit als auch darüber hinaus.
- Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, rechnet MSWW auf der Grundlage der im Kundenauftrag oder der pauschalen Vereinbarung festgelegten Sätze ab. Die Preisstellung entspricht den branchenüblichen Honorarempfehlungen.
- Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20% werden dem Kunden angezeigt.
- Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Druckern, Referenten, Musikern u.ä., sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- MSWW ist zu Zwecken der Projekt- bzw. Auftragserfüllung und im Rahmen des kalkulierten Budgets berechtigt, Leistungen und/oder Güter von Dritten (Ausschnittdienst, Einstellung der Pressetexte in Presseportale, Versand von Pressemitteilungen über externe Dienstleister wie ots etc., Bewirtung im Rahmen von Presseevents, Einkauf von Geschenken im Rahmen von Presseveranstaltungen etc.) nach Rücksprache mit dem Kunden einzukaufen. Fremdleistungen werden im Namen und auf Rechnung von MSWW beauftragt. Der Rechnungsbetrag wird dem Kunden gegen Nachweis weiterberechnet.
- Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
- Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, wie z.B. Entwürfen und Konzeptionen sowie den sonstigen Arbeitsergebnissen von MSWW, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei MSWW, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
- Bei Veröffentlichungen wird MSWW in üblicher Form als Urheber genannt. Bei Veröffentlichungen, die von MSWW vorgenommen werden, ist diese berechtigt, eine Urheberbenennung von Fotografen/Designern zu unterlassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit den von ihm beauftragten Fotografen/Designern zu treffen.
- Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
- Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber überträgt MSWW für alle an MSWW übermittelten Daten und Materialien sämtliche zu deren Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Entnahme aus einer Datenbank und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführungen des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien (Texte, Bilder, Logo etc.) besitzt. Der Auftraggeber stellt MSWW von allen Ansprüchen Dritter frei.
- MSWW verpflichtet sich – sollten zur Vertragerfüllung Dritte herangezogen werden – die erforderlichen Nutzungsrechte falls möglich zu erwerben und im gleichen Umfang dem Auftraggeber einzuräumen.
- Sämtliche Medienverteiler (national und/oder international) sind grundsätzlich Eigentum von MSWW. Sie werden dem Auftraggeber nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Lediglich die Liste der Medien in den einzelnen Verteilern wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
- Es ist MSWW gestattet, seine Kunden als Referenzen zu erwähnen. In diesem Kontext behält sich MSWW das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für die Veröffentlichung auf der Website von MSWW.
- Rechnungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
- Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- MSWW rechnet grundsätzlich monatlich ab. Die in den Rechnungen genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 90 Tagen nach Rechnungszugang werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Bei Verzug ist MSWW berechtigt, für die erste Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro und für die zweite und letzte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu erheben. Kommt der Auftraggeber nach dem Mahnverfahren mit Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann MSWW das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
- Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche gegen die Forderungen von MSWW nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Ändert oder bricht der Auftraggeber vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird der Auftraggeber MSWW alle angefallenen Kosten ersetzen und MSWW von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
- Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen von MSWW hat MSWW ein Zurückbehaltungsrecht. Erbrachte Dienstleistungen oder ausgelieferte Waren und/oder Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrages Eigentum von MSWW.
- Nach Abschluss der Arbeiten von MSWW und nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag werden alle Unterlagen auf Wunsch herausgegeben, die MSWW anlässlich der Auftragsausführung übergeben wurden. Dies gilt jedoch nicht für Autorenbeiträge von MSWW im Rahmen freier Redaktionstätigkeit (Reportagen, Berichte, Kommentare etc.) Darüber hinaus gilt dies nicht für den Schriftwechsel zwischen den Vertragspartnern und für einfache Abschriften oder Sicherungskopien von Fotos, Grafiken, Layouts, Berichten, Organisationsplänen, Entwürfen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
- Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt zwölf Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Haftung
- MSWW leistet dem Auftraggeber Gewähr für die sachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die zeitgerechte Durchführung kann nur dann von MSWW gewährleistet werden, wenn es sich um Eigenleistungen von MSWW handelt und ihre Erfüllung nicht auch von der Mitwirkung Dritter (Autoren, Druckereien, Journalisten, Medien, Veranstalter etc.) abhängt.
- Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die MSWW nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern, Druckereien), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beendigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von MSWW bestehen.
- Für den Inhalt eines PR-Textes, eines Berichtes, eines Advertorials oder sonstiger durch den Auftraggeber freigegebner Dokumente ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Bei telefonisch übermittelten Änderungen oder Ergänzungen übernimmt MSWW keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Für die MSWW zur Ausführung des Auftrages überlassenen Unterlagen des Auftraggebers übernimmt MSWW keine Haftung.
- Gewährleistungsansprüche seitens des Auftraggebers gegen MSWW verjähren innerhalb eines Jahres. Bei werkvertraglichen Leistungen läuft diese Frist ab Abnahme, bei dienstvertraglichen Leistungen ab ihrer Entstehung.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von MSWW auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MSWW. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nicht.
- Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts ist nicht Aufgabe von MSWW. Mangels einer schriftlichen anders lautenden Vereinbarung haftet MSWW deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen herrühren.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern MSWW keine Arglist vorzuwerfen ist.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Wird MSWW von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber MSWW von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer Pflichtverletzung seitens MSWW beruht, für die MSWW nach dem Vertragsinhalt haftet.
- Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von MSWW erfolgt. MSWW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.
- MSWW ist befugt, nicht zurückgeforderte Unterlagen nach Ablauf von 12 Monaten zu vernichten. Bei etwaigem Verlust haftet MSWW nur im Falle grober Fahrlässigkeit.
- Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass die MSWW-Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser etc.) auf Public Relation-Maßnahmen oder Serviceleistungen im Rahmen der Vertragsleistungen erstreckt. Die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wird durch MSWW nicht garantiert.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bad Oeynhausen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Bad Oeynhausen, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. MSWW PR-Agentur Redaktionsteam Wilfried Wadsack e.K. hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist
- Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dieses gilt ausdrücklich auch für die Änderung und Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Bad Oeynhausen, Januar 2011
MSWW PR-Agentur Redaktionsteam Wilfried Wadsack e.K.








